Allgemeine Geschäftsbedingungen der El – C. Bill Yard Fabrik UG

Stand 16. September 2020

AGBs der Verdorbenen Welten in Schönheide/Sachsen

Mit ihrer Buchung werden diese AGBs Bestandteil des mit El – C. Bill Yard Fabrik UG, Dörpfeldstraße 64 in 12489 Berlin für die Apartments der Verdorbenen Welten, Lindenstraße 55 in 08304 Schönheide geschlossenen Vertrages, wenn nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen der Verdorbenen Welten.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese vorher vereinbart wurden.

1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

1.4 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der El – C. Bill Yard Fabrik UG.

2 Vertragsabschluss, Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind die El – C. Bill Yard Fabrik UG und der Kunde.

2.2 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrages vom Kunden durch die El – C. Bill Yard Fabrik UG zustande.

3 Leistungen, Preise, Bezahlung, Sicherheiten, Aufrechnung

3.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebes
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und weitere vereinbarte Leistungen zu erbringen. Wurde die Bereitstellung der gebuchten Räumlichkeiten nicht schriftlich durch den Beherbergungsbetrieb bestätigt, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Zimmer.
Die gebuchte Unterkunft wird am Anreisetag bis 20:00 Uhr frei gehalten.

3.2 Leistungspflichten des Gastes
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gebuchte Ferienwohnung abzunehmen und den vereinbarten bzw. geltenden Preis für die Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der Steuern oder Abgaben auf den gebuchten Leistungsposten nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Die El – C. Bill Yard Fabrik UG behält sich vor, bei einer vom Kunden gewünschten Verringerung der Räumlichkeiten, Leistungen oder Aufenthaltsdauer die Preise für die jeweiligen Posten zu erhöhen.

3.5 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Kosten einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten am Abreisetag unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

3.6 Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist die El – C. Bill Yard Fabrik UG bei Vertragsabschluss berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand oder bei Erweiterung des Vertragsumfanges des Kunden, ist die El – C. Bill Yard Fabrik UG berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrages bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung im Sinne Absatz 3.6 bis zur vollen vereinbarten Rechnungssummer zu verlangen.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der El – C. Bill Yard Fabrik UG aufrechnen oder mindern.

4 Rücktritt vom Vertrag und Nicht anreise des Kunden

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag ist nur Möglich, wenn eine Rücktrittvereinbarung im Vertrag ausdrücklich formuliert wurde. Ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wenn der Beherbergungsbetrieb der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Eine Vereinbarung des Rücktrittrechts und die Zustimmung sollten jeweils in schriftlicher Form erfolgen.

4.2 Ist zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein kostenfreier Rücktritt des Vertrages vereinbart, so kann der Kunde bis zum Vereinbarten Termin von dem geschlossenen Vertrag kostenfrei zurücktreten ohne das Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der El – C. Bill Yard Fabrik UG erfolgen. Das Rücktrittsrecht des Kunden verfällt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Datum sein Recht auf Rücktritt vom geschlossenen Vertrag gegenüber dem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nimmt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder das Datum verfallen besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht. Stimmt zudem der Beherbergungsbetrieb einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält sich die El – C. Bill Yard Fabrik UG den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung vor. Werden die Räumlichkeiten Anderweitig Vermietet sind diese Kosten sowie die Kosten der ersparten Aufwendungen anzurechnen.

5 Rücktritt / Kündigung vom Vertrag durch den Beherbergungsbetrieb

5.1 Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb auch berechtigt innerhalb der vereinbarten Frist von dem vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Sollten Anfragen anderer Kunden zu den gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde reagiert nicht auf Rückfrage des Beherbergungsbetrieb fristgemäß, so kann die El – C. Bill Yard Fabrik UG vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer Nachfrist nicht geleistet, so ist die El – C. Bill Yard Fabrik UG ebenso vom Rücktritt des Vertrages berechtigt.

5.3 Der Beherbergungsbetrieb ist ebenso berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere nicht vertretbare Umstände der Beherbergungsbetrieb die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Räumlichkeiten schuldhaft unter falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; z.B. falsche Angaben zur Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
  • wenn ein begründeter Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder dem Ansehen dem Beherbergungsbetrieb in der Öffentlichkeit gefährden ohne das es der Organisation durch die El – C. Bill Yard Fabrik UG zuzurechnen ist
  • wenn der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen die o.g. Ziffer 1.4 vorliegt

5.4 Der Berechtigte Rücktritt durch die El – C. Bill Yard Fabrik UG berechtigt keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Vorzeitige Vertragsbeendigung

6.1 Ist der Vertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen, endet dieser mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

6.2 Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme bestehen.

6.3 Mit dem Tod des Kunden endet der Vertrag mit El – C. Bill Yard Fabrik UG.

7 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten

7.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

7.2 Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag ab 18:00 Uhr zur Verfügung. Es besteht für den Kunden kein Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, dass es extra Vereinbart wurde.

7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten der Verdorbenen Welten bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen. Danach kann die El – C. Bill Yard Fabrik UG aufgrund der verspäteten Räumung der Zimmer angefallene Kosten (Stunden) in Rechnung stellen.

8 Haftung der El – C. Bill Yard Fabrik UG

8.1 Die El – C. Bill Yard Fabrik UG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die dem Beherbergungsbetrieb zu zuschreiben sind. Weiterhin übernimmt die El – C. Bill Yard Fabrik UG die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzungen der Vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit unter dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Verdorbenen Welten auftreten, wird die El – C. Bill Yard Fabrik UG bei Kenntnis oder bei Hinweisgebung des Kunden unverzüglich bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet die El – C. Bill Yard Fabrik UG dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9 Verjährung

9.1 Ansprüche des Kunden gegenüber El – C. Bill Yard Fabrik UG, egal aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubten Handlungen – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von dem Anspruch der begründeten Umstände und der Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt hat.

10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Vertrag müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der El – C. Bill Yard Fabrik UG und den Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich das Deutsche Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.